Geplegte 3,5 Zimmer-Wohnung in Taufkirchen
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen

Immobiliendaten
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen

Haftungsausschluss
Sämtliche Angaben in diesem Exposé sind nach bestem Wissen zusammengestellte Vorabinformationen und bilden den Stand zum Zeitpunkt der Exposé-Erstellung ab. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notarliell abgeschlossene Kaufvertrag. Angaben ohne Gewähr.
Lage
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen
Die Stadt Bad Tölz mit rund 19.000 Einwohnern liegt ca.50 km südlich von München. Die Landeshauptstadt ist in ca. 40 Minuten mit dem Auto oder mit der stündlich (zu Stoßzeiten halbstündlich) verkehrenden Bayerischen Oberland-bahn erreichbar. Durch die zentrale Lage im Herzen des Tölzer Landes ist die Verkehrs-anbindung dank mehrerer Bundesstraßen an die A 95 und A8 ideal. Tegernseer Tal, der Starnberger See oder Innsbruck sind sehr schnell erreichbar. Unzählige Einkaufsmöglichkeiten, das Kultur- und Freizeitangebot sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen lassen keine Wünsche offen. Prägend und ein Anziehungspunkt für viele Besucher ist das prachtvolle Ensemble der historischen Marktstraße. Das Freizeitangebot ist im Sommer wie Winter nahezu grenzenlos. Die Wohnung befindet sich in einer größeren Wohnanlage am Rande von Bad Tölz. Einkaufsmöglichkeiten, Bushaltestelle und Bahnhof sind fußläufig erreichbar.
Ausstattungsbeschreibung
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen


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Angeboten wird eine gepflegte Etagenwohnung im Erdgeschoss.
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Das hübsche Mehrfamilienhaus wurde 1994 erbaut und verfügt insgesamt über drei Etagen.
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2015 wurde zuletzt die Fassade saniert. Eine Sanierung der Tiefgarage ist ebenfalls in Planung.
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Der Hausgemeinschaft stehen einen Trockenraum und ein Fahrradkeller zur Verfügung.
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Die helle Dreieinhalbzimmerwohnung ist praktisch geschnitten.
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Schöne Pluspunkte sind der rund 14 Quadratmeter große Hobbyraum, die rund 15 Quadratmeter große Terrasse und der schön gepflegte Garten. Der Garten umfasst 150 Quadratmeter.
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Eine gepflegte Einbauküche ist ebenfalls Teil des Angebots.
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Das Tageslichtbad bietet eine Badewanne und einen Handtuchwärmer.
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Auf den Böden liegen überwiegend Fliesen und Parkett, zudem wurde die Küche mit einem Kork-Boden ausgestattet.
Galerie
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen
Grundriss
Dorfstraße 70 | 82024 Taufkirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
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Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
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Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
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Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
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Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
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Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
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Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
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Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.